Aktuelles
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Lieber Gartenfreund, liebe Gartenfreundin,
aufgrund akuter Brandgefahr bei nicht genehmigten und nicht abgenommenen Feuerstätten und
Schornsteinen machen wir im Interesse aller Garteninhaber darauf aufmerksam, dass
Genehmigungen diesbezüglich nur unter der Voraussetzung erfolgen, wenn der Schornstein und die
damit verbundene Feuerstätte vom Bezirksschornsteinfeger ordnungsgemäß abgenommen wurde.
Auch aus versicherungstechnischen Gründen ist eine Abnahme durch den bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger, der die Eignung des Schornsteins und der Anlage prüft und die
Brandsicherheit gewährleistet, zwingend erforderlich.
Sollte die Abnahme durch den Schornsteinfeger abgelehnt oder nicht in Anspruch genommen
werden, erlischt die erteilte Genehmigung automatisch und die Feuerstätte darf nicht betrieben
werden.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Der Vorstand
