Wissenswertes aus dem Garten 

Heckenschneiden ab 1. März verboten: Das gilt für Gartenbesitzer


Ab dem 1. März gelten in Deutschland strenge Regeln für den Heckenschnitt, um Tiere und ihre Lebensräume zu schützen. Die zentrale Regelung findet sich in § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dort steht klipp und klar: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Das Verbot gilt sieben volle Monate – bundesweit, in jedem Bundesland und jeder Gemeinde.
Wenn man Hecken im Garten als Sichtschutz nutzen möchte, ist es besonders in kleinen Gärten wichtig, dass sie kompakt bleiben und regelmäßig gestutzt werden. Aber wie wirkt sich das eigentlich auf die Tiere aus, die darin leben, wie Vögel, Schmetterlinge und andere Insekten? Und wie kann man als Gärtner diese Tiere beim regelmäßigen Pflegen der Hecke berücksichtigen?

Hecke schneiden: Radikalschnitt vs. Formschnitt
Hecke schneiden heißt nicht automatisch, dass man alles gleich radikal stutzt. Es gibt klare Unterschiede: Hecken komplett auf den Stock zurückschneiden, also auf etwa 30 Zentimeter, ist nur zwischen Oktober und Februar erlaubt und gilt für alle Gehölze, von lebenden Zäunen bis zu einzelnen Sträuchern. Der Grund ist simpel: brütende Vögel sollen geschützt werden.

Vögel schützen beim Heckenschnitt
Ein Formschnitt, um die Hecke in Form zu halten oder das Wachstum zu begrenzen, ist dagegen fast das ganze Jahr über möglich – vorausgesetzt, es befinden sich keine Nester mit Eiern oder Jungvögeln darin. Würde man zum Beispiel Buchfinken, Amseln oder andere Vögel während der Aufzucht stören, ist auch ein Formschnitt verboten.

 
Quelle: Gartenjournal / BR24